Jahreswechsel
Der Jahreswechsel steht an
Die stillste Zeit des Jahres ist auch gleichzeitig die stressigste!
Normalerweise fällt das Geschäftsjahresende eines Unternehmens auf den 31.12, es gibt jedoch auch abweichende Ausnahmen.
Das Lohnverrechnungsjahr wird ausnahmslos immer mit dem 31.12. jedes Jahres abgeschlossen. Mit der Zahlung des Entgelts für Dezember muss man den Gesamtenzeitraum jedes einzelnen Dienstnehmers auf Erhalt aller Sonderzahlungen und der korrekten Höhe kontrollieren. Aliquote Anteile von im laufenden Jahr eingetretenen Dienstnehmern werden spätestens mit Dezember verrechnet.
Behördliche Meldungen, wie z.b. den Lohnzettel L16, die Kommunalsteuererklärung und Dienstgeberabgabenmeldung für Wien sind am Jahresanfang zu melden!
Dieser Jahresabschluss läutet das neue Personalverrechnungsjahr ein.
Daher ist es von Vorteil einen Wechsel des Personalverrechnungsbüros mit Beginn des neuen Lohnverrechnungsjahres durchzuführen.
Wir helfen Ihnen gerne bei den Vorbereitungen dafür und beraten sie unverbindlich und kostenlos.