
29 Aug Verlängerung des Verteilungszeitraumes von Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen
Bisherige Regelung
Instandsetzungskosten bei Wohngebäuden sind im außerbetrieblichen Bereich zwingend auf 10 Jahre verteilt abzuschreiben. Gleiches gilt für an Dritte zu Wohnzwecken vermietete Betriebsgebäude. Instandhaltungsaufwendungen können im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf Antrag ebenfalls über 10 Jahre verteilt abgeschrieben werden.
Neue Regelung
Die Verteilungszeiträume von Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen werden ab dem Jahr 2016 auf 15 Jahre verlängert, wobei diese Verlängerung auch für bereits laufende Zehntelabsetzungen für Instandsetzungsaufwendungen angewendet wird.
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