
29 Aug Verdoppelung des Kinderfreibetrags
Bisherige Regelung
Der Kinderfreibetrag beträgt
- wenn er nur von einer Steuerpflichtigen/einem Steuerpflichtigen geltend gemacht wird:
220 Euro jährlich - wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird: 132 Euro jährlich pro Person
Neue Regelung
Der Kinderfreibetrag beträgt ab der Veranlagung für das Jahr 2016
- wenn er nur von einer Steuerpflichtigen/einem Steuerpflichtigen geltend gemacht wird:
440 Euro jährlich - wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird: 300 Euro jährlich pro Person
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